Verbraucherschutz

Stör-Caviar nur mit CITES-Etikett!

Um eine nachhaltige Nutzung der Störe zu sichern wurde der Handel mit Stör-Caviar in den letzten Jahren streng reguliert. Es gibt genau festgelegte Export-Quoten, Import und Export dürfen nur mit behördlicher Genehmigung erfolgen. Der Handel mit Beluga–Wildfang–Caviar wurde mittlerweile weltweit untersagt.
Vor allem aber muss jede Dose mit Stör-Caviar durch ein CITES-Etikett gekennzeichnet sein. Dieses besteht aus einem Buchstaben-Zahlen-Code und gibt dem Verbrauchern u.a. Auskunft, von welcher Stör-Art und aus welchem Land der Caviar stammt.
 
Zudem gibt es Händlern und Verbrauchern die Sicherheit, dass es sich um Caviar aus legalen Quellen handelt.

Unsere Verbrauchergarantie!

Bei unseren „Private Caviar“ Stör-Caviar-Produkten handelt sich immer um eine Premium Selektion von echtem Sibirischem Stör (blaue Dosen),  echtem Russischem–Osietra-Stör (gelbe Dosen) oder echtem Beluga-Stör (schwarze Dose) überwiegend aus deutscher, strengstens kontrollierter Aquakultur!

Jede Dose trägt ein Zutatenverzeichnis und das Cites-Etikett.

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